gemalte Wohnhäuser mit Straße und Bäumen

Wie kommen Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind eigentlich nach Steinen?

Die erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen in Deutschland sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA). Dort werden auch die Asylanträge gestellt. Zuständig ist hier das Land.

Nach dem Aufenthalt in der LEA werden die Asylsu-
chenden auf
die Stadt-und Landkreise verteilt und kommen dort
in einer GU oder auch in einer Wohnung unter. Nun ist nicht mehr das Land, sondern die
Stadt- und Landkreise sind für die vorläufige Unter
bringung zuständig.

Nach zwei Jahren in der Gemeinschaftsunterkunft besteht für die Geflüchteten rechtlich die Möglichkeit, eigenen privat gemieteten Wohnraum zu beziehen.

Finde sie keinen Wohnraum – sind die Kommunen, denen die Geflüchteten vom Landkreis zugewiesen wurden, verpflichtet, eine Unterkunft zu stellen.

So selbstverständlich auch die Gemeinde Steinen.

Wohnraum ist in unserer Region Mangelware – dazu kommen die hohen Mietpreise und oftmals eine Wohnsitzauflage für die Geflüchteten. Das heißt, sie dürfen nur in der zugeteilten Gemeinde wohnhaft sein.

Somit werden Geflüchtete in Steinen in eigenen Wohnungen untergebracht, die zur Zeit nicht alle den Standards entsprechen.

Was können wir tun?

Wenn Sie privaten Wohnraum haben oder jemanden kennen, setzen Sie sich gerne mit mir in Kontakt – gemeinsam mit der Gemeinde möchten wir eine Lösung finden